Wege der beruflichen Rehabilitation:

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Zugangsvoraussetzungen für die Werkstatt für behinderte Menschen

Die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese gelten unabhängig von Art und Schwere der Behinderung bzw. Erkrankung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Vorliegen einer Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig - gemäß §219 Abs. 2)
  • Zu den Voraussetzungen gehören körperliche Behinderungen, psychische Erkrankungen, kognitive Beeinträchtigungen, Lernbehinderungen sowie chronische Erkrankungen, die Ihre Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschränken.
  • Zuweisung durch einen Leistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung u.ä.)
  • Wichtig: Sie benötigen einen Bescheid des zuständigen Leistungsträgers, der die Aufnahme in eine WfbM bewilligt. Dieser prüft Ihren individuellen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • eine erfolgreiche Teilnahme im Berufsbildungsbereich (BBB) ermöglicht dann den Zugang zum Werkstatt-Arbeitsbereich
  • Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Werkstatt muss für Sie die geeignete Einrichtung sein – das bedeutet: Sie sollten ein Mindestmaß an “wirtschaftlich verwertbarer” Arbeitsleistung erbringen können. Dies wird im Eingangsverfahren individuell festgestellt.

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich unserer Werkstätten (WfbM) stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis (§138 Abs. 1 SGB IX). Das bedeutet: Sie sind sozialversichert (Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung) und erhalten neben einem Grundbetrag ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt.

Der Weg in die Werkstatt (WfbM)

Der Einstieg in die Werkstatt erfolgt in mehreren Schritten. Wir begleiten Sie dabei von Anfang an.

Sie haben die Möglichkeit einer Besichtigung der Werkstatt nach Terminvereinbarung oder schauen an einem Tag der offenen Tür in den ELSTER WERKEN in Ihrer Nähe mal herein. So können Sie sich ein erstes Bild von den Arbeitsbereichen, dem Umfeld und den Tätigkeiten machen.

Praktikum: Vor dem Einstieg bieten wir auf Wunsch und zum Kennenlernen auch ein Praktikum von 2 Wochen in der Werkstatt an. Dies ist unverbindlich und hilft Ihnen zu entscheiden, ob die Werkstatt das Richtige für Sie ist.

Sie möchten bei uns beginnen? Dann stellen Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben z.B. bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Rehaberatungsdienst der Rentenversicherung. Der Antrag ist kostenlos. Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Nach positivem Bescheid vereinbaren Sie mit dem Sozialen Dienst unserer Werkstatt Ihren Beginn. Gemeinsam legen wir fest, wann Sie starten und wie der Einstieg gestaltet wird – individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren dient zur Feststellung, ob die Werkstatt für Sie die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche erforderlichen ergänzenden Leistungen in Betracht kommen. In dieser Phase lernen wir Sie kennen, Sie lernen verschiedene Arbeitsbereiche kennen und wir ermitteln gemeinsam Ihre Stärken, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfe.

Die Regeldauer des Eingangsverfahrens beträgt 3 Monate (§ 57 Abs. 2 SGB IX). In dieser Zeit arbeiten Sie bereits mit, erhalten Arbeitsentgelt und sind sozialversichert.

Im Einzelfall ist eine Verkürzung der Leistungsdauer auf bis zu vier Wochen möglich, z.B. im Anschluss der Maßnahme DIA-AM (Diagnose-Arbeitsmarktfähigkeit). Auch eine Verlängerung ist möglich, wenn mehr Zeit für die Eignungsfeststellung benötigt wird.

In einer gemeinsamen Berufswegeplanung vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Zielbeschreibung für den Eingliederungsplan. Dieser Plan dokumentiert Ihre Ziele, geplante Fördermaßnahmen und den weiteren Weg – zum Beispiel in den Berufsbildungsbereich (BBB), direkt in den Arbeitsbereich oder gegebenenfalls in den Förder- und Beschäftigungsbereich.

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich (BBB) unterstützen wir Sie, berufliche Fähigkeiten zu erwerben und Ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen – ganz gleich, ob diese körperlicher, psychischer oder kognitiver Natur sind. Der BBB richtet sich an Menschen mit sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen.

Die Gesamtdauer der beruflichen Bildung beträgt in der Regel 2 Jahre. In dieser Zeit können Sie verschiedene Tätigkeitsfelder kennenlernen und ausprobieren, was Ihnen liegt und welche Aufgaben gut zu Ihren Fähigkeiten passen.

Sie bietet Ihnen eine gute Vorbereitung auf eine passgenaue Beschäftigung, z.B.:

  • in ausgewählten Fachbereichen im Arbeitsbereich der Werkstatt (WfbM),
  • auf Außenarbeitsplätzen der Werkstatt in Unternehmen oder
  • in Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der BBB ist damit ein wichtiger Baustein, um berufliche Orientierung zu erhalten und realistische Perspektiven für Ihren weiteren Weg zu entwickeln.

Sie profitieren dabei von der stabilen Begleitung durch unser Fachpersonal (Gruppenleiter und Sozialer Dienst). Regelmäßige Gespräche und Feedback helfen Ihnen dabei, eigene Fortschritte zu erkennen und Entwicklungsziele klar zu benennen.

Wir unterstützen Sie, geeignete Tätigkeiten zu finden, um diese so gut und selbständig wie möglich ausführen zu können. Die dafür erforderlichen Lernangebote gestalten wir gemäß Ihren vorhandenen Ressourcen und ggf. beruflichen Vorerfahrungen. Praktische Übungen, arbeitsweltbezogene Trainings und Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen gehören dabei genauso dazu wie individuelle Unterstützungsschritte, wenn Sie diese benötigen.

Ihren Lernerfolg dokumentieren wir mit Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten sowie in Ihrem neuen BildungsPASS. Diese Dokumentationen können später wichtige Grundlagen für Bewerbungen, Praktika oder Übergänge in den Arbeitsbereich oder den allgemeinen Arbeitsmarkt sein.

Übergang zum Allgemeinen Arbeitsmarkt

Unser Jobcoach kann Ihnen den Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt aufzeigen und Sie im Übergang begleiten. Dabei unterstützt er Sie unter anderem bei der beruflichen Orientierung, beim Bewerbungsprozess sowie bei der Vorbereitung auf Praktika oder betriebliche Erprobungen.

Viele Übergänge erfolgen zunächst über einen sogenannten Außenarbeitsplatz: Sie arbeiten in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, bleiben dabei jedoch sozial abgesichert und werden weiterhin durch die Werkstatt begleitet.

Gemeinsam entwickeln wir realistische Perspektiven, die zu Ihren Fähigkeiten, Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihren persönlichen Zielen passen. Auch nach einem erfolgreichen Übergang stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite, um die neue Tätigkeit zu stabilisieren.

Förder- & Beschäftigungsbereich (FBB)

Erwachsene Menschen mit mehrfachen und schwerstmehrfachen Behinderungen, die die Aufnahmevoraussetzungen für eine Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht oder noch nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen in den Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB) aufgenommen werden. Der FBB richtet sich somit an Personen, die einen höheren Unterstützungsbedarf haben und für die eine Tätigkeit in der Werkstatt aktuell noch nicht möglich ist. Ziel ist es, individuelle Entwicklung zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig von Art oder Schwere der Beeinträchtigung.

Die gewährten Eingliederungshilfeleistungen umfassen bedarfsgerechte Hilfen und Maßnahmen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören unter anderem Angebote zur Tagesstrukturierung, Förderung von Alltagskompetenzen, Unterstützung der Kommunikationsfähigkeit sowie soziale und lebenspraktische Übungen.

Wir prüfen regelmäßig gemeinsam mit Ihnen, ob ein späterer Wechsel in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt möglich ist und welche Entwicklungsschritte hierfür hilfreich sind.

zum FBB

Berufsbildungsbereich BBB

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Sozialer Dienst

der ELSTER WERKE

Bei allen Fragen rund um die Werkstatt-Aufnahme unterstützt unser »Sozialer Dienst«. 

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