Stiftung ELSTERWERK
Das Jahr 2010 ist mit dem 20-jährigen Bestehen der Lebenshilfe Elsterkreis e.V. auch die Gründungsstunde für die Stiftung ELSTERWERK. Anliegen der Stiftung ist es, mit gezielten Maßnahmen die Beschäftigung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Sie fördert ergänzende und flankierende sowie zukunftsweisende Teilhabeleistungen zur Integration, Rehabilitation und Prävention von behinderten, benachteiligten und älteren Menschen.
Ausgehend vom Ziel, dass alle Menschen – unabhängig ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status, ihrem Besitz, ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht oder ihrer körperlichen und geistigen Verfassung - selbstverständlich und uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, bildet soziale Inklusion die Grundlage für eine freiheitliche Gestaltung des Zusammenlebens.
Leitbild
Das Leitbild beruht auf den Grundlagen der Satzung der Stiftung ElsterWerk in der Fassung vom 10. Mai 2010.
Ausgehend vom Ziel, dass alle Menschen selbstverständlich und uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, bildet soziale Inklusion die Grundlage für eine freiheitliche Gestaltung des Zusammenlebens.
Die Menschenwürde ist unser tragendes Fundament für menschenrechtliche Gleichheit – ohne Diskriminierung und ohne Ausgrenzung.
Grundsätze und Überzeugungen
Vor dem Hintergrund einer über 30-jährigen Erfahrung aus der Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen, integrativen Wohnprojekten und vielfältigen sozialen Dienstleistungen, beruht das Handeln der Stiftung ElsterWerk auf folgenden Grundsätzen und Überzeugungen:
Allen Menschen steht eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu – unabhängig ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status, ihrem Besitz, ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht oder ihrer körperlichen und geistigen Verfassung.
Einen wesentlichen Grundsatz unseres Wirkens und Handelns bildet die Gleichbehandlung und Selbstbestimmung unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts – also Chancengleichheit – insbesondere für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch für Benachteiligte und Senioren.
Stiftungszweck
Stiftungszweck
1. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung:
mildtätiger Zwecke,
der Hilfe für Behinderte,
der Jugend- und Altenhilfe,
des öffentlichen Gesundheitswesens,
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
von Wissenschaft und Forschung sowie
von Kunst und Kultur,
insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern.
2. Die Stiftung verwirklicht diese Zwecke durch Verbesserung der Lebensbedingungen, der Betreuungs- und Beschäftigungssituation behinderter, benachteiligter und älterer Menschen, insbesondere durch:
die Entwicklung, Förderung, Führung von Einrichtungen, Diensten und Projekten des Gesundheits-, Bildungs-, Jugend- und Sozialwesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der sozialen Arbeit;
die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs-, Tagesstruktur-, Kunst, Kultur- und Sportangeboten sowie von sonstigen Maßnahmen, die die Integration, Rehabilitation und Prävention behinderter, benachteiligter und älterer Menschen unterstützen und ermöglichen;
die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von Haupt- und Nebenamtlichen sowie Auszubildenden, die sich um den o. g. Personenkreis bemühen und in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen;
die Vergabe von Forschungsaufträgen und die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten zur Verbesserung der Lebensbedingungen des o. g. Personenkreises;
die finanzielle Förderung vorbezeichneter Maßnahmen und Projekte.
3. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken sowie ausländische Körperschaften, insbesondere für die ELSTER WERKE gemeinnützige GmbH und die INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN UND WOHNEN FÜR BEHINDERTE gemeinnützige GmbH.
4. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Stiftung erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Stiftungsmittel unverzüglich eingestellt.
5. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
6. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Spendenmöglichkeiten
Geld spenden
Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Bei Spenden bis 300 Euro gilt der Überweisungsbeleg zusammen mit dem Kontoauszug Ihres Kreditinstitutes als Zuwendungsnachweis für das Finanzamt. Für eine Spendenbescheinigung vergessen Sie bitte nicht Ihren Namen und Ihre Anschrift bei der Überweisung anzugeben. Ihre Unterstützung kommt zu 100% dort an, wo Menschen Hilfe benötigen. Die Kosten für die Verwaltung der Spenden übernehmen wir aus Eigenmitteln.
Kontoverbindung:
SozialBank
IBAN: DE77 3702 0500 0003 5666 00
BIC: BFSWDE33XXX
Sparkasse Elbe-Elster
IBAN: DE26 1805 1000 3300 1170 70
BIC: WELADED1EES
Empfänger: Stiftung ElsterWerk
Hier können Sie gleich ganz einfach Online spenden (via Bank für Sozialwirtschaft)
Zustiftungen
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das geschützte, unantastbare Eigenkapital der Stiftung und unterstützen so die Arbeit der Stiftung ELSTERWERK auf lange Sicht. Der Verein Lebenshilfe Elsterkreis e.V. und die ELSTER WERKE gemeinnützige GmbH haben den Grundstein für die Stiftung ELSTERWERK gelegt. Um daraus eine starke und stabile Stiftung zu machen, die auch in Zukunft zahlreiche soziale Projekte initiieren und unterstützen kann, sind noch viele Steine notwendig. Bei einer Zustiftung profitieren Sie von besonderen staatliche Steuervorteilen. Wenn Sie eine Zustiftung für die Stiftung ELSTERWERK in Betracht ziehen, freuen wir uns, mit Ihnen darüber zu sprechen.
Nachlass-Spenden
Sie möchten ein wertvolles Erbe hinterlassen? Sie möchten, dass das, was Sie im Leben geschaffen haben, auch über Ihren Tod hinaus einem guten Zweck dient? Vielleicht möchten Sie Kinder oder Ihnen nahestehende Personen besonders bedenken. Vielleicht möchten Sie auch mit einem Teil Ihres Vermögens Menschen mit Behinderungen unterstützen. Mit einem Testament können Sie Ihren letzten Willen gestalten und festhalten. Eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung ELSTERWERK unterliegt nicht der Erbschaftssteuer und kommt so ohne Abzüge dem Stiftungszweck zugute.
Ehrenamt
Gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung ELSTERWERK haben ihre tiefen Wurzeln in der Freiwilligenarbeit. Hervorgegangen aus einem Eltern-Selbsthilfe-Verein entwickelte sich im Laufe der Jahre eine starke Organisation. Ohne das persönliche, freiwillige Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer wäre das nicht möglich gewesen. Sie geben Zuwendung durch Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen - diese ehrenamtliche Tätigkeit ist wertvoll. Durch Ihre Zeitspende ermöglichen Sie die Teilhabe am Leben in allen Bereichen für ALLE. Ganz im Zeichen von Inklusion. Sie haben schon eine Idee, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten? Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.
Spenden statt Schenken
Geschenkidee mit Herz ...
Häufig weiß man gar nicht, was man sich schenken lassen soll, weil man im Grunde alles hat. Sie könnten sich dafür entscheiden, bei Ihrem Event anstelle von Blumen oder Geschenken zugunsten des ELSTERWERKs um Spenden zu bitten.
Damit bringen Sie sich persönlich für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Region ein und schaffen einen Raum für Begegnungen.
OHANA-Patenschaft
Eine Ohana-Auszeit ist ein Hilfsangebot der Stifterinitiative Elbe-Elster, welche mit Hilfe der Unterstützung von Projekt-Paten eine Auszeit für hilfebedürftige Familien mit schwerstbehinderten Kindern im ElsterPark bietet. Das Angebot richtet sich vor allem an Familien oder Alleinerziehende, welche wirtschaftlich hilfebedürftig sind und sich einen Urlaub mit ihrem schwerstbehinderten Kind kaum leisten können.
Mit einer Patenschaft ermöglichen Sie diesen Familien einen passenden Urlaub im ElsterPark. Die Familien übernachten im TraumHaus und speisen im BlauHaus und alle speziellen Zusatzaufwendungen für Betreuung, Hilfsmittel und Pflege aber auch Freizeitangebote und Begleitprogramme werden aus dem Spendenfond „Ohana“ bereitgestellt.
Zum Projekt OHANA
Organe der Stiftung
Der Vorstand leitet und verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen. Der Stiftungsrat berät und kontrolliert den Vorstand, insbesondere stellt er auf der Grundlage der Satzung und gesetzlichen Bestimmungen die Beachtung des Stiftungszweckes sicher. Der Stiftungsrat agiert ehrenamtlich.
Dr. Frank Hamann
Stiftung ELSTERWERK
Vorstand
Uferstraße 5
04916 Herzberg (E.)
Jana Herrmann
Stiftung ELSTERWERK
Assistentin
Uferstraße 5
04916 Herzberg (E.)
Stiftungsrat
Stiftung ELSTERWERK
Die Stiftung ELSTERWERK
ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Struktur der Stiftung
Die Stiftung ELSTERWERK ist alleinige Gesellschafterin der zum Unternehmensverbund gehörenden
gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
(v.l.n.r.) Dr. Frank Hamann (Vorstand), Elke Peschk (Vorsitzende Stiftungsrat), Ilka Eifrig (Stellv. Vorsitzende Stiftungsrat), Thomas Hirschfelder (Stiftungsrat)
Aktuelle Projekte im ELSTERWERK
Spenden statt Schenken |
Die besondere Geschenk-Idee
Viele wissen nicht, was sie sich zum Geburtstag von Freunden wünschen sollen.
Die Freunde möchten aber gern eine Freude machen. Erfahren Sie hier mehr über die Idee:
Kultur im ELSTERWERK
»Kult!INKoffer« ist ein Angebot der ELSTER WERKE: Kultur, Musik, Percussion, bildende Kunst, kreatives Schreiben, Tanz, Bewegungstheater, Sprechtheater, Märchen und Lyrik.
mehr über
Hilfe für Familien mit schwerstbehinderten Kindern
Mit einer „Ohana“ Patenschaft ermöglichen Sie Familien mit schwerstbehinderten Kind,
eine Urlaubs-Auszeit im ElsterPark zu verbringen.
Mehr Infos über
Gesund & nachhaltig
Ein Projekt zum Thema gesunde Ernährung
Regelmäßige Workshops im ELSTERWERK helfen unseren Werkstattbeschäftigten, sich mit dem Thema »Gesunde Ernährung« auseinanderzusetzen. Dabei werden Rezepte getestet, der Zuckerkonsum wird betrachtet und unter Betrachtung des Aspekts der eigenen Gesundheit.