Wege der beruflichen Rehabilitation:
Zugangsvoraussetzungen WfbM:
Behinderte Menschen im Arbeitsbereich unserer Werkstätten (WfbM) stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis (§138 Abs. 1 SGB IX).
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe
Zuweisung durch einen Leistungsträger (z.B. Agentur f. Arbeit, Rentenstelle, Unfallversicherung u.ä.)
eine erfolgreiche Teilnahme im Berufsbildungsbereich (BBB) ermöglicht dann den Zugang zum Werkstatt-Arbeitsbereich
Vorliegen einer Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig - gemäß §219 Abs. 2)
Modellbild Ablauf "Weg in die Werkstatt"
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Der Weg in die Werkstatt
Aufnahme in eine WfbM
- Aufnahmeverfahren (beim zuständigen Kostenträger / Agentur für Arbeit)
- Eingangsverfahren mit Entscheidung für weiteren Weg in den BBB oder FBB
- In der Regel 2 Jahre Berufsbildungsbereich (BBB) zum Erwerb von Fähigkeiten, Berufliche Bildung, Trainings und Praktika in potentiellen Arbeitsbereichen oder vergleichbare Ausbildung/Berufserfahrung.
- Übergang in den geeigneten, wohnortnahen Werkstatt-Arbeitsbereich, einen ausgelagertem Arbeitsplatz in einem passenden Partner-Unternehmen oder Beschäftigung/Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
• Begleitung der beruflichen Rehabilitation durch Fachkräfte und Fachdienste
• enge Zusammenarbeit mit Förderschulen, Wohnstätten, dem Sozialhilfeträger, der Agentur für Arbeit, dem Rententräger oder den Krankenkassen.
Unterstützende Hilfen in der Werkstatt
Sozialer Dienst der WfbM
In jeder Betriebsstätte der ELSTER WERKE unterstützen Dich bei allen Fragen rund um die Werkstatt-Aufnahme und im Werkstatt-Alltag (»Sozialen Dienst«).
Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB) - Verlängertes Dach der Werkstatt
Erwachsene Menschen mit mehrfachen und schwerstmehrfachen Behinderungen, die die Aufnahmevoraussetzungen für eine Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht oder noch nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen in den Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB) aufgenommen werden.
Die gewährten Eingliederungshilfeleistungen umfassen bedarfsgerechte Hilfen und Maßnahmen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Arbeitsbegleitende Angebote in der Werkstatt (WfbM)
Angebote zur persönlichen Förderung der Persönlichkeit, beruflichen Weiterbildung, Z.B. Verkehrserziehung Fahrradschule, Gesundheits-Coaching, Fitness und Gesunde Ernährung, kulturelle Bildung (Musik, Tanz, Bewegung, Theater uvm.) werden den Werkstattbeschäftigten arbeitsbegleitend angeboten.