Wege der beruflichen Rehabilitation:

Komm ins Team ELSTERWERK ;-)

Zugangsvoraussetzungen für die Werkstatt für behinderte Menschen

  • Vorliegen einer Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig - gemäß §219 Abs. 2)
  • Zuweisung durch einen Leistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung u.ä.)
     
  • eine erfolgreiche Teilnahme im Berufsbildungsbereich (BBB) ermöglicht dann den Zugang zum Werkstatt-Arbeitsbereich
  • Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe
     

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich unserer Werkstätten (WfbM) stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis (§138 Abs. 1 SGB IX).

Der Weg in die Werkstatt (WfbM)

  • Sie haben die Möglichkeit einer Besichtigung der Werkstatt nach Terminvereinbarung oder schauen an einem Tag der offenen Tür in den ELSTER WERKEN in Ihrer Nähe mal herein.
  • Praktikum: Vor dem Einstieg bieten wir auf Wunsch und zum Kennenlernen auch ein Praktikum von 2 Wochen in der Werkstatt an.
     
  • Sie möchten bei uns beginnen? Dann stellen Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben z.B. bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Rehaberatungsdienst der Rentenversicherung.
  • Nach positivem Bescheid vereinbaren Sie mit dem Sozialen Dienst unserer Werkstatt Ihren Beginn.

 

Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren dient zur Feststellung, ob die Werkstatt für Sie die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche erforderlichen ergänzenden Leistungen in Betracht kommen.

Die Regeldauer des Eingangsverfahrens beträgt 3 Monate (§ 57 Abs. 2 SGB IX)

Im Einzelfall ist eine Verkürzung der Leistungsdauer auf bis zu vier Wochen möglich, z.B. im Anschluss der Maßnahme DIA-AM (Diagnose-Arbeitsmarktfähigkeit).
In einer gemeinsamen Berufswegeplanung vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Zielbeschreibung für den Eingliederungsplan.
 

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich (BBB) unterstützen wir Sie, berufliche Fähigkeiten zu erwerben und Ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Die Gesamtdauer der beruflichen Bildung beträgt in der Regel 2 Jahre.

Sie bietet Ihnen eine gute Vorbereitung auf eine passgenaue Beschäftigung, z.B.:

  • in ausgewählten Fachbereichen im Arbeitsbereich der Werkstatt (WfbM),
  • auf Außenarbeitsplätzen der Werkstatt in Unternehmen oder
  • in Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Sie profitieren dabei von der stabilen Begleitung durch unser Fachpersonal (Gruppenleiter und Sozialer Dienst).

Wir unterstützen Sie, geeignete Tätigkeiten zu finden, um diese so gut und selbständig wie möglich ausführen zu können. Die dafür erforderlichen Lernangebote gestalten wir gemäß Ihren vorhandenen Ressourcen und ggf. beruflichen Vorerfahrungen.

Ihren Lernerfolg dokumentieren wir mit Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten sowie in Ihrem neuen BildungsPASS.

 

Übergang zum Allgemeinen Arbeitsmarkt

Unser Jobcoach kann Ihnen den Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt aufzeigen und Sie im Übergang begleiten.

Förder- & Beschäftigungsbereich (FBB)

Erwachsene Menschen mit mehrfachen und schwerstmehrfachen Behinderungen, die die Aufnahmevoraussetzungen für eine Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht oder noch nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen in den Förder- und Beschäftigungsbereich (FBB) aufgenommen werden.

Die gewährten Eingliederungshilfeleistungen umfassen bedarfsgerechte Hilfen und Maßnahmen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

zum FBB

Berufsbildungsbereich BBB

Vorbereitung und Erprobung für den für Dich passenden Werkstatt-Arbeitsbereich

Sozialer Dienst

der ELSTER WERKE

Bei allen Fragen rund um die Werkstatt-Aufnahme unterstützt unser »Sozialer Dienst«. 

Hier findest Du hier die Kontaktdaten für jede Betriebsstätte Kontakte Sozialer Dienst hier