Tag der Menschen mit Behinderungen
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt der Behindertenpolitik der Bundesregierung stehen deshalb Teilhabe, Selbstbestimmung und uneingeschränkte Gleichstellung.
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wurde 1993 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Sein Ziel: Mehr Aufmerksamkeit auf die oft schwierigen Lebensumstände von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu lenken.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/menschen-mit-behinderung-2246674